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Legal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln den Leistungsumfang, die Vergütung sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Hēilóng Studio und seinen Auftraggebern.

Unternehmensdaten

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit nachfolgendem Unternehmen:

Firma

Hēilóng Studio

Inhaber

Lim John Junxin

E-Mail

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Paragraph 01

§ 1 Geltungsbereich

[1]

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und sonstige Geschäftsbeziehungen zwischen Hēilóng Studio (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber"), unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des KSchG ist.

[2]

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

[3]

Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB im Zweifel vor.

[4]

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Paragraph 02

§ 2 Vertragsabschluss und Angebote

[1]

Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

[2]

Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben.

[3]

Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
  • schriftliche Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber,
  • tatsächlichen Leistungsbeginn, wenn dieser vom Auftraggeber veranlasst wurde, oder
  • vollständige Zahlung einer geforderten Anzahlung.

[4]

Die Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch die Textform, insbesondere E-Mail.

Wichtiger Hinweis

Nachrichten über Messenger-Dienste (WhatsApp, Signal, Telegram, SMS etc.), Social-Media-Plattformen oder mündliche Vereinbarungen gelten nicht als Schriftform und begründen keine verbindliche Vereinbarung im Sinne dieser AGB.

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Paragraph 03

§ 3 Begriffsbestimmungen

Für das Verständnis und die Auslegung dieser AGB sowie aller Angebote und Verträge gelten folgende Definitionen:

[1]

Webdesign

Die visuelle und strukturelle Gestaltung einer Website. Der genaue Umfang ergibt sich ausschließlich aus dem Leistungskatalog (§ 5) und der individuellen Angebotsbeschreibung. Der Begriff umfasst nicht automatisch Webentwicklung, Hosting, Domain, Content-Erstellung, SEO-Optimierung, laufende Wartung, Schulung oder rechtliche Inhalte.

[2]

Webentwicklung

Die technische Umsetzung eines Webdesigns in funktionsfähigen Code (HTML, CSS, JavaScript) oder die Implementierung in ein CMS (z.B. WordPress, Divi). Webentwicklung ist nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn sie explizit im Angebot angeführt ist.

[3]

Grafikdesign

Die Gestaltung zweidimensionaler visueller Kommunikationsmittel (z.B. Logos, Flyer, Plakate, Social-Media-Grafiken). Jedes Grafikdesign-Produkt gilt als einzelner, separat zu beauftragender Leistungsgegenstand.

[4]

3D-Design / 3D-Animation

Die Erstellung dreidimensionaler Modelle, Szenen, Renderings oder Animationen. Der Umfang (Modellkomplexität, Laufzeit, Auflösung, Anzahl der Renderings/Frames, Polygon-Budget) wird im Angebot individuell definiert.

[5]

Foto- und Videoproduktion

Die Erstellung fotografischer oder filmischer Inhalte einschließlich Bearbeitung im vereinbarten Umfang. Nicht inbegriffen sind Reisekosten, Locations mit Genehmigungspflicht, Models, Statisten oder zusätzliche Ausrüstung, sofern nicht separat vereinbart.

[6]

Entwurf / Konzept
Ein erster, noch nicht final ausgearbeiteter Gestaltungsvorschlag des Auftragnehmers, der dem Auftraggeber zur Bewertung und Rückmeldung vorgelegt wird.

[7]

Korrekturschleife / Revision
Eine Runde, in der der Auftraggeber konsolidierte Änderungswünsche an einem Entwurf einreicht und der Auftragnehmer diese einarbeitet. Eine Korrekturschleife ist mit Einarbeitung sämtlicher Änderungen und Wiedervorlage abgeschlossen.

[8]

Fertigstellung
Der Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Werk zur Abnahme bereitstellt. Fertigstellung bedeutet nicht zwangsläufig Fehlerfreiheit im subjektiven Empfinden des Auftraggebers, sondern Erfüllung der vertraglich vereinbarten Spezifikation.

[9]

Abnahme
Die ausdrückliche oder konkludente Billigung des Werks durch den Auftraggeber (siehe § 12).

[10]

Rohdaten / Quelldateien
Projektinterne Arbeitsdateien (z.B. PSD, AI, Figma-Files, Blender-Scenes, Projektdateien von Schnittprogrammen, unbearbeitete RAW-Fotos, ungeschnittenes Video-Footage, Source-Code vor Build). Rohdaten sind nicht Bestandteil des Werkvertrags und werden nur bei ausdrücklicher, separater schriftlicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt übergeben.

[11]

Endformate
Exportfertige Dateien für den vereinbarten Einsatzzweck (z.B. PNG, JPG, PDF, MP4, HTML/CSS-Output). Nur Endformate werden im Rahmen des Standardauftrags übergeben.

[12]

Change Request / Änderungswunsch
Jede Abweichung vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang, die nach Vertragsabschluss geäußert wird. Change Requests werden ausschließlich nach dem in § 7 geregelten Verfahren bearbeitet.

[13]

Responsive Design
Die Anpassung einer Website an Desktop-, Tablet- und Mobil-Ansichten gängiger aktueller Browser (siehe § 21). Eine pixelgenaue Darstellung auf allen denkbaren Geräten und Auflösungen wird nicht geschuldet.

[14]

Werktag
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Paragraph 04

§ 4 Leistungsumfang und Vertragsgrenze

[1]

Der Umfang der beauftragten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung in Verbindung mit dem Leistungskatalog (§ 5).

[2]

Leistungen, die im schriftlichen Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil — auch dann nicht, wenn sie üblicherweise, branchentypisch, logisch naheliegend, konkludent oder offenkundig mit dem beauftragten Leistungsbereich in Verbindung gebracht werden könnten.

[3]

Pauschale Bezeichnungen wie „Webdesign", „Logo-Gestaltung", „3D-Animation" oder vergleichbare Begriffe im Angebot beziehen sich ausschließlich auf den im Leistungskatalog (§ 5) bzw. im konkreten Angebot spezifizierten Umfang. Ein darüber hinausgehendes Begriffsverständnis des Auftraggebers begründet keinen Anspruch.

[4]

Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die Berufung auf stillschweigende, mutmaßliche, konkludente oder branchenübliche Zusatzleistungen.

[5]

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Paragraph 05

§ 5 Leistungskatalog

Der nachfolgende Leistungskatalog konkretisiert, welche Leistungen im jeweiligen Standardumfang enthalten und welche nicht enthalten sind. Im individuellen Angebot kann davon abgewichen werden.

5.1 Webdesign

Enthalten

Visuelles Gestaltungskonzept für die im Angebot genannte Anzahl von Seiten

Responsive Design für Desktop, Tablet und Mobilgeräte

Kompatibilität mit aktuellen Versionen von Chrome, Firefox, Safari und Edge

Grundlegende semantische Struktur

Übergabe als Figma-Prototyp, PDF-Präsentation oder umgesetzte Website

Nicht Enthalten

Q

Webentwicklung / technische Umsetzung in Code oder CMS

Q

Hosting, Domain-Registrierung, E-Mail-Einrichtung

Q

Content-Erstellung (Texte, Übersetzungen, Bild-/Videomaterial)

Q

Rechtliche Texte (Impressum, Datenschutz, AGB, Cookie-Banner)

Q

SEO-Optimierung über grundlegende Meta-Tags hinaus

Q

E-Commerce-Funktionen, Bezahlsysteme, Benutzerkonten

Q

Mehrsprachigkeit, Sprachumschaltung

Q

Barrierefreiheitszertifizierung (WCAG-Audit)

Q

Integration externer Systeme (CRM, Newsletter, Analytics, APIs)

Q

Wartung, Updates, Backups, Support nach Abnahme

Q

Datenmigration aus bestehenden Systemen

Q

Schulungen, Einarbeitung, Dokumentation

Q

Performance-Optimierung über Standardmaß hinaus

Q

Druckdaten, Social-Media-Assets, nicht-webbasierte Outputs

5.2 Grafikdesign

Enthalten

Konzeption und Ausarbeitung des im Angebot genannten Grafikprodukts

Lieferung in einem Standard-Endformat (PDF, PNG, JPG)

Nicht Enthalten

Q

Varianten für andere Medien/Formate (z.B. Stickerei-Datei, Druckdaten mit Beschnitt)

Q

Markenguidelines, Corporate-Design-Manual

Q

Animation statischer Grafiken

Q

Druckabwicklung, Druckfreigabe, Druckkosten

Q

Rohdaten / Quelldateien (siehe § 14)

5.3 3D-Design und Animation

Enthalten

Modelle, Szenen oder Animationen im definierten Umfang

Definierte Komplexität, Laufzeit und Auflösung

Rendering in einem vereinbarten Endformat

Nicht Enthalten

Q

Zusätzliche Kamera-Winkel, Varianten oder Renderings

Q

Re-Renderings nach dem Abnahmezeitpunkt

Q

Motion-Tracking, Compositing, VFX-Integration

Q

Sounddesign, Musik, Voiceover

Q

Rohdateien (Blender-/Cinema4D-/Maya-Files, Texturen, HDRIs)

Q

Rechte an Third-Party-Assets über den Projektumfang hinaus

5.4 Foto- und Videoproduktion

Enthalten

Shooting/Dreh im vereinbarten Zeitrahmen und Umfang

Bearbeitung der vereinbarten Anzahl finaler Bilder / Videolänge

Lieferung in einem vereinbarten Endformat

Nicht Enthalten

Q

Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Q

Location-Mieten, Genehmigungen, Versicherungen

Q

Models, Statisten, Make-up, Styling, Catering

Q

Zusätzliche Ausrüstung über den Standard hinaus

Q

Unbearbeitete RAW-Dateien bzw. ungeschnittenes Footage

Q
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Paragraph 06

§ 6 Korrekturschleifen und Revisionen

[1]

Im Leistungsumfang sind, sofern nicht im Angebot abweichend geregelt, pro Entwurf zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.

[2]

Innerhalb einer Korrekturschleife sind sämtliche Änderungswünsche des Auftraggebers konsolidiert und gesammelt einzureichen. Nachgereichte Änderungen zu einem bereits rückgemeldeten Entwurf werden als eigene, separate Korrekturschleife gewertet.

[3]

Änderungswünsche sind klar, vollständig, schriftlich und widerspruchsfrei zu formulieren. Widersprüchliche oder mehrdeutige Änderungswünsche werden nach bestem Verständnis des Auftragnehmers umgesetzt; daraus resultierende erneute Änderungen gelten als neue Korrekturschleife.

[4]

Nach Verbrauch der inkludierten Korrekturschleifen wird jede weitere Korrekturschleife mit dem jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Durchführung weiterer Runden über den geschätzten Aufwand.

[5]

Grundlegende Richtungsänderungen (z.B. neue Designrichtung nach Abnahme eines Entwurfskonzepts, grundlegend neue Farbwelt, Stilwechsel, konzeptioneller Neustart) gelten nicht als Korrekturschleife, sondern als Change Request gemäß § 7.

[6]

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Paragraph 07

§ 7 Änderungen des Leistungsumfangs

[1]

[2]

[3]

[4]

Mit der Bearbeitung des Change Requests wird erst begonnen, wenn der Auftraggeber das Zusatzangebot in Textform ausdrücklich angenommen hat. Eine Annahme durch konkludentes Verhalten ist ausgeschlossen.

[5]

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Change Requests abzulehnen, wenn sie technisch nicht sinnvoll umsetzbar sind, den Projektrahmen unverhältnismäßig sprengen oder dem bisherigen Gestaltungskonzept grundlegend widersprechen.

[6]

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Paragraph 08

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

[1]

[2]

[3]

[4]

[5]

[6]

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Paragraph 09

§ 9 Drittleistungen und externe Kosten

[1]

[2]

[3]

[4]

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Paragraph 10

§ 10 Fristen, Verzug und Projektpausierung

[1]

[2]

[3]

[4]

[5]

[6]

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Paragraph 11

§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

[1]

[2]

[3]

[4]

[5]

[6]

[7]

[8]

[9]

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Paragraph 12

§ 12 Abnahme, Mängel und Gewährleistung

[1]

[2]

[3]

[4]

[5]

[6]

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Paragraph 13

§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte

[1]

[2]

[3]

[4]

[5]

[6]

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Paragraph 14

§ 14 Rohdaten und Quelldateien

[1]

[2]

[3]

[4]

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Paragraph 15

§ 15 Referenznennung und Portfolio

[1]

[2]

[3]

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Paragraph 16

§ 16 Haftung

[1]

[2]

[3]

[4]

[5]

[6]

[7]

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Paragraph 17

§ 17 SEO, Performance und Reichweite

[1]

[2]

[3]

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Paragraph 18

§ 18 Rücktritt, Stornierung und außerordentliche Kündigung

Stornierung vor Arbeitsbeginn

20 % des Auftragswerts

Stornierung während der Konzeptphase

40 % des Auftragswerts

Stornierung nach Konzeptfreigabe

70 % des Auftragswerts

Stornierung nach Fertigstellung, vor Abnahme

100 % des Auftragswerts

Außerordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund sofort und ohne Nachfrist zu kündigen, insbesondere bei: Zahlungsverzug trotz Mahnung, wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten, beleidigendem oder drohendem Verhalten, wiederholten schikanösen Forderungen nach nicht vereinbarten Zusatzleistungen, Täuschungsversuchen oder Insolvenz des Auftraggebers. In diesem Fall behält der Auftragnehmer Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

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Paragraph 19

§ 19 Verschwiegenheit

[1]

[2]

[3]

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Paragraph 20

§ 20 Datenschutz

[1]

[2]

[3]

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Paragraph 21

§ 21 Browser-, Geräte- und Software-Kompatibilität

[1]

[2]

[3]

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Paragraph 22

§ 22 Höhere Gewalt

[1]

[2]

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Paragraph 23

§ 23 Schlussbestimmungen

[1]

[2]

[3]

[4]

[5]

Stand: Januar 2026